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Patient and Nurse

Beratung rund um das Thema PFLEGE –

einfach, verständlich und persönlich

Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)

Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig eine Beratung durchführen:

– Pflegegrad 2–3: 1x im Halben Jahr
– Pflegegrad 4–5: 1x im Quartal

Pflegekurse für Angehörige:
Kostenlose Schulungen zur häuslichen Pflege

 

Hilfsmittel & Wohnraumanpassung:
Beratung zu Pflegehilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen

 

Nach Krankenhausaufenthalt:
Organisation der Pflege zu Hause

 

Anträge & Leistungen:
Unterstützung bei Pflegegrad-Anträgen und Fragen zur Pflegeversicherung

 

Versorgung zu Hause:
Vermittlung von passenden Angeboten und Ansprechpartner

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