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Beratung rund um das Thema PFLEGE –
einfach, verständlich und persönlich
Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig eine Beratung durchführen:
– Pflegegrad 2–3: 1x im Halben Jahr
– Pflegegrad 4–5: 1x im Quartal
Pflegekurse für Angehörige:
Kostenlose Schulungen zur häuslichen Pflege
Hilfsmittel & Wohnraumanpassung:
Beratung zu Pflegehilfsmitteln und barrierefreiem Wohnen
Nach Krankenhausaufenthalt:
Organisation der Pflege zu Hause
Anträge & Leistungen:
Unterstützung bei Pflegegrad-Anträgen und Fragen zur Pflegeversicherung
Versorgung zu Hause:
Vermittlung von passenden Angeboten und Ansprechpartner
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